Der Elektroantrieb bietet einige Vorteile. Zuerst einmal der Umweltaspekt: Elektroautos stoßen keine lokalen Abgase aus und verringern die Lärmbelästigung in der Stadt. Außerdem ist „Strom tanken” deutlich günstiger als Benzin- oder Diesel zapfen. Und: Ein Elektroauto zu fahren macht Spaß – weil die Autos aus dem Stand über maximales Drehmoment verfügen, lassen sie an der Ampel so manchen Sportwagen hinter sich. Auf den ersten Blick sind Elektroautos teurer als Benziner oder Dieselfahrzeuge. Allerdings sparen Sie nicht nur beim Tanken. Auch die Wartung ist deutlich günstiger. Und: Mit dem Umweltbonus sinkt der Kaufpreis weiter. Wer die Möglichkeit hat, ein Elektroauto als Dienstwagen zu fahren, spart zusätzlich.
Viele Kommunen bieten attraktive Privilegien für Fahrzeuge mit E-Nummernschild. Welche das konkret sind, können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder Kommune in Erfahrung bringen.
Häufig sind diese:
- Nutzung der Busspur
- gekennzeichnete, kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze
- kostenloses Laden an verschiedenen Geschäften (u.a. Baumärkte, Supermärkte)
- keine Durchfahrtsverbote und Zufahrtsbeschränkungen
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht eine befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor:
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.
Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Diese Fahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.
Dazu gehören auch Elektrofahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer ausgestattet sind (sogenannte Range-Extender-Fahrzeuge).
Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren von einem Steuervorteil im Vergleich zu einem Verbrenner.
Voraussetzung: Der Bruttolistenpreis beträgt höchstens 60.000 Euro. Dann muss das Auto monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro schlagen mit 0,5 Prozent zu Buche.
Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Da Ölwechsel und der Austausch vieler Verschleißteile beim Elektroauto wegfallen, müssen Kunden in der Regel weniger häufig in den Service. Lediglich Reifen und Bremsen nutzen sich ab. Wobei die Bremsen beim Elektroauto weniger stark beansprucht werden als bei Diesel- oder Benzin-Fahrzeugen.
In Zukunft werden zudem Software-Updates immer wichtiger, die sollen aber schon bald „Over the Air“ (OTA) aufgespielt werden können.